Veranstaltungs-AGB
Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) des LAB³ e.V. für transdisziplinäre Forschung für Veranstaltungen
Teilnahme- und Zahlungsbedingungen für Veranstaltungen des LAB³ e.V. für transdisziplinäre Forschung (LAB³): Informations- und Vortragsveranstaltungen, Workshops, Match Making Veranstaltungen, Seminare, Trainings, Lehrgänge, Sommercamps und Firmenschulungen.
Hinweis: Die nachfolgend verwendete männliche Form bezieht selbstverständlich die anderen Geschlechter mit ein. Auf die Verwendung aller Geschlechtsformen wird lediglich mit Blick auf die bessere Lesbarkeit des Textes verzichtet.
1. Leistungsbeschreibung
LAB³ bietet Informations- und Vortragsveranstaltungen, Match Making Veranstaltungen, Seminare, Trainings, Lehrgänge und Firmenschulungen, Workshops, Sommercamps an. Dabei arbeitet das LAB³ mit ausgewählten Dozenten und dem HUB31 sowie weiteren Kooperationspartnern wie der IHK Darmstadt zusammen. Mitarbeiter dieser Partner sind teilweise beauftragt die Veranstaltungen vom LAB³ mit zu organisieren. Zur Abwicklung von Anmeldung und Zahlung ist der Dienstleister Connfair GmbH & Co. KG beaufttragt. Die AGBs und die Datenschutzbestimmungen des Dienstleisters gelten hier mit. Sie können auf dessen Webseite eingesehen werden (www.connfair.com/impressum ) Gegenüber dem bekannt gegebenen Programm können Dozenten gewechselt und Ablaufpläne verschoben werden. Der Gesamtzuschnitt der Veranstaltung wird in diesen Fällen nicht wesentlich beeinträchtigt.
2. Urheberrecht
Arbeitsunterlagen (z.B. ausgegebene Unterlagen, Arbeitsblätter, Fotoprotokolle) und verwendete Computersoftware sind urheberrechtlich geschützt. Das Kopieren oder die Weitergabe an Dritte ist nur nach vorheriger Zustimmung des Urheberrechteinhabers zulässig.
3. Anmeldung
Die Anmeldung zur Teilnahme an Veranstaltungen muss per Online-Anmeldung über die Veranstaltungsdatenbank des vom LAB³ beauftragten Veranstaltungsdienstleisters Connfair GmbH & Co. KG (www.connfair.com) erfolgen. Sie soll möglichst innerhalb der in den Veranstaltungsunterlagen genannten Frist, ansonsten bis drei Wochen vor Beginn, dort eingegangen sein. Anmeldungen werden in der Reihenfolge ihres Eingangs berücksichtigt. Mit der Anmeldebestätigung durch die Übermittlungs des Tickets durch den Veranstaltungsdienstleister Connfair kommt das Vertragsverhältnis zustande. Bei ausgebuchten Veranstaltungen können keine Anmeldungen mehr in der Veranstaltungsdatenbank getätigt werden.
4. Widerrufsbelehrung zu Fernabsatzverträgen
Als Verbraucher im Sinne des § 13 BGB steht Ihnen ergänzend zum Rücktrittsrecht unter Ziff. 6 ein Widerrufsrecht zu bei Fernabsatzverträgen, d.h. Verträgen, die unter ausschließlicher Verwendung von Fernkommunikationsmitteln wie z.B. Brief, E-Mail, Telefon oder Internet geschlossen wurden.
Widerrufsrecht
Sie haben das Recht, binnen 14 Tagen ohne Angabe von Gründen diesen Vertrag zu widerrufen. Die Widerrufsfrist beträgt 14 Tage ab dem Tag des Vertragsabschlusses:
Um Ihr Widerrufsrecht auszuüben, müssen Sie uns
LAB³
Hilpertstr. 31
64295 Darmstadt
Homepage: www.lab3.org
Email: info@lab3.org oder art@hub31.de
mittels einer eindeutigen Erklärung (z.B. ein mit der Post versandter Brief, oder E-Mail) über Ihren Entschluss, diesen Vertrag zu widerrufen, informieren.
Machen Sie von Ihrem Widerrufsrecht Gebrauch, so werden wir Ihnen unverzüglich (z.B. per E-Mail) eine Bestätigung über den Eingang eines solchen Widerrufs übermitteln.
Zur Wahrung der Widerrufsfrist reicht es aus, dass Sie die Mitteilung über die Ausübung des Widerrufsrechts vor Ablauf der Widerrufsfrist absenden.
Folgen des Widerrufs
Wenn Sie diesen Vertrag widerrufen, haben wir Ihnen alle Zahlungen, die wir von Ihnen erhalten haben, einschließlich der Lieferkosten (mit Ausnahme der zusätzlichen Kosten, die sich daraus ergeben, dass Sie eine andere Art der Lieferung als die von uns angebotenen, günstigste Standardlieferung gewählt haben), unverzüglich und spätestens binnen 14 Tagen ab dem Tag zurückzuzahlen, an dem die Mitteilung über Ihren Widerruf dieses Vertrags bei uns eingegangen ist. Für diese Rückzahlung verwenden wir dasselbe Zahlungsmittel, das Sie bei der ursprünglichen Transaktion eingesetzt haben, es sei denn, mit Ihnen wurde ausdrücklich etwas anderes vereinbart; in keinem Fall werden Ihnen wegen dieser Rückzahlung Entgelte berechnet.
Haben Sie verlangt, dass die Dienstleistungen während der Widerrufsfrist beginnen sollen, so haben Sie uns einen angemessenen Betrag zu zahlen, der dem Anteil der bis zu dem Zeitpunkt, zu dem Sie uns von der Ausübung des Widerrufsrechts hinsichtlich dieses Vertrags unterrichten, bereits erbrachten Dienstleistungen im Vergleich zum Gesamtumfang der im Vertrag vorgesehenen Dienstleistungen entspricht.
5. Zahlungsbedingungen
Der Teilnehmer hat das Entgelt für die Veranstaltung unabhängig von den Leistungen Dritter umgehend mit der Anmeldung über den von uns beaufragten Dienstleisters Connfair GmbH & Co. KG mit einem der dort aufgeführten Zahlungsmöglichkeiten zu zahlen.
6. Rücktritt und Kündigung
a) Kostenfreie Informations- und Vortragsveranstaltungen sowie Netzwerk-Veranstaltungen:
Bei Informations- und Vortragsveranstaltungen (Dauer: wenige Stunden an einem Tag) kann der Teilnehmer bis zum Beginn der Veranstaltung kostenfrei und ohne Nennung von Gründen in Textform per E-Mail zurücktreten oder einen Ersatzteilnehmer benennen. Teilnehmer, die unentschuldigt nicht erscheinen, sind zur Zahlung eines Kostenbeitrages für die Vorbereitung der Veranstaltung von 10,00 Euro verpflichtet.
b) Kostenpflichtige Seminare, Trainings, Lehrgänge und Firmenschulungen:
Von Seminaren, Workshops und Trainings (Dauer ein halber bis drei Tage) sowie von Lehrgängen (Langzeitveranstaltungen, Sommercampsmit einer Dauer von mehr als drei Tagen) kann der Teilnehmer bis drei Wochen vor Beginn der Veranstaltung in Textform per E-Mail gegen einen Unkostenbeitrag von 10 % für den entstandenen Verwaltungsaufwand zurücktreten. Bei einem Rücktritt nach dieser Frist bis eine Woche vor der Veranstaltung werden 50 Prozent des gesamten Veranstaltungsentgeltes erhoben. Erfolgt der Rücktritt weniger als eine Woche vor Veranstaltungsbeginn, oder erscheint der Teilnehmer nicht oder nur zeitweise, so ist grundsätzlich das volle Entgelt zu bezahlen. Dem Teilnehmer steht der Nachweis frei, dass dem Lab³ kein oder ein niedrigerer Schaden entstanden ist. Das anteilige bzw. volle Entgelt fällt nicht an, wenn die Teilnahmeberechtigung auf einen Ersatzteilnehmer übertragen wird.
Bei Firmenschulungen (Seminare und Trainings für Mitarbeiter eines Firmenkunden) gilt die Rücktritts- und Kündigungsregelung entsprechend.
c) Fristlose Kündigung
Das Recht zur fristlosen Kündigung gemäß § 626 BGB bleibt für alle Veranstaltungsarten (Ziff. 6 lit a und b) unberührt. Die fristlose Kündigung ist in Textform (z.B. per Brief oder E-Mail) zu erklären. Das Lab³ ist insbesondere dann zur fristlosen Kündigung berechtigt, wenn ein Teilnehmer in erheblichem Umfang gegen die Hausordnung des Lab³ und des Hub31 verstößt oder er auf ihrem Gelände in erheblichem Umfang Regelungen der Straßenverkehrsordnung oder strafrechtliche Vorschriften verletzt. In diesem Fall wird das Entgelt nicht zurückerstattet.
7. Absage von Veranstaltungen
Das Lab³ hat das Recht, bei Nichterreichen der Mindestbeteiligung die jeweiligen Veranstaltungen oder bei Ausfall des Dozenten auch kurzfristig abzusagen. Sobald der genannte Grund für eine Absage der Veranstaltung vorliegt, werden die Teilnehmer vom Lab³ in Kenntnis gesetzt. Bereits gezahlte Entgelte werden erstattet. Ein weitergehender Schadensersatzanspruch ist ausgeschlossen, außer es trifft das Lab³ Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit.
8. Haftung
Die Haftung des LAB³ für Schäden ist ausgeschlossen, es sei denn, dass der Schaden auf einem vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Verhalten der IHK oder ihrer Erfüllungsgehilfen (z.B. Dozenten) beruht. Der Haftungsausschluss gilt nicht für Ansprüche aus der Verletzung von Körper, Leben und Gesundheit sowie wesentlicher Vertragspflichten. Vertragswesentliche Pflichten sind Pflichten, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrages überhaupt erst ermöglichen und auf deren Einhaltung der Vertragspartner regelmäßig vertrauen darf. Im Falle der leicht fahrlässigen Verletzung derartiger wesentlicher Vertragspflichten durch die IHK oder einen ihrer gesetzlichen Vertreter oder Erfüllungsgehilfen haftet die IHK unter Begrenzung auf Ersatz des vertragstypischen vorhersehbaren Schadens.
9. Online-Streitschlichtung und Verbraucherstreitbeilegung
Die Europäische Kommission stellt eine Plattform zur Online-Streitbeilegung (OS) bereit. Unter folgendem Link https://webgate.ec.europa.eu haben Verbraucher die Möglichkeit, diese Plattform für die Beilegung ihrer Streitigkeiten zu nutzen.
Der Lab³ nimmt nicht an einem Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle im Sinne des Verbraucherstreitbeilegungsgesetzes teil. Sie ist hierzu auch nicht verpflichtet.
10. Datenschutz
Der Lab³ ist nach Art 6 Absatz 1 Satz 1 lit. b DSGVO berechtigt, Daten zur Durchführung eines Vertrages zu erheben und zu verarbeiten Auch durch die vom Lab³ beauftragen Personen der Kooperationspartner. Eine Einwilligung des Teilnehmers ist dazu nicht erforderlich. Die Daten des Teilnehmers und/oder des Vertragspartners beziehungsweise dessen Vertreters werden ausschließlich zur Durchführung der Veranstaltung elektronisch gespeichert und automatisiert verarbeitet. Eine Weitergabe der Daten an unberechtigte Dritte erfolgt nicht. Die Übersendung der Anmeldebestätigung kann auch per unverschlüsselter E-Mail erfolgen. Dabei kann nicht ausgeschlossen werden, dass diese von Dritten gelesen wird. Diese Daten verarbeiten wir: Name, Anschrift, , E-Mail-Adresse, Telefonnummer und bei kostenpflichtigen Veranstaltungen ggf. Bankverbindungsdaten und andere Zahlungsdaten. Bei der Anmeldung bitten wir zur Vorbereitung von Workshops um freiwillige Informationen der Teilnehmer zu Ihren Vorkenntnissen und zum mitgebrachten Equipment, die sie mitbringen. Die Informationen zum Kenntnisstand und Equipment sowie den Namen des Teilnehmers übermitteln wir den von uns beauftragten Workshopleitern. Es gelten darüber hinaus die Datenschutzbestimmungen des beauftragten Veranstaltungsdienstleisters Connfair GmbH. ( https://www.connfair.com/datenschutz)
Willigt der Vertragspartner ausdrücklich in eine darüber hinausgehende Datenverarbeitung durch den LAB³ ein, werden die Daten ausschließlich in der von der Einwillligung erfassten konkreten Nutzung und/oder Verwendung der Daten verarbeitet. Die Verwendung umfasst auch die Weiterleitung der Daten an von der Erlaubnis umfasste Dritte. Diese Einwilligung können Sie jederzeit für die Zukunft gegenüber dem LAB³ widerrufen.
Weitere Informationen zum Datenschutz erhalten Sie in der Datenschutzerklärung des LAB³ auf der Webseite www.hub31.art
11. Hausordnung
Es gilt die Hausordnung des LAB³ sowie die an ihn überlassenen Räumen Dritter wie z.B. dem HUB31. Der. LAB³ ist berechtigt, Teilnehmende in besonderen Fällen, insbesondere bei Nichtbeachtung der Hausordnung, nachhaltige Störungen der Lehrgangsveranstaltung oder Zerstörung oder Beschädigung von Einrichtungsgegenständen des LAB³ und den an ihn überlassenen Räumen, von der weiteren Teilnahme auszuschließen. Eine Rückerstattung des gezahlten Entgeltes ist in diesem Falle ausgeschlossen.
Weitergehende Schadensersatzansprüche des LAB³ werden hierdurch nicht berührt. Sind Vertragspartner und Teilnehmender nicht identisch, so übernimmt auch der Vertragspartner die Haftung für das Fehlverhalten des Teilnehmenden.
12. Geltungsbereich und abweichende AGBs
Es gelten ausschließlich diese Veranstaltungs-AGB sowie die AGB des vom LAB³ beauftragten Dienstleisters Connfair (https://www.connfair.com/impressum). . Abweichende Allgemeine Geschäftsbedingungen des Kunden gelten nur insoweit, als das LAB³. ihnen ausdrücklich in Textform (z.B. per Brief, , E-Mail) zugestimmt hat.
13. Schlussbestimmungen
Nebenabreden bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Textform.
Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB ganz oder teilweise unwirksam sein oder werden, so wird hierdurch die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt. Die ganz oder teilweise unwirksame Regelung soll durch eine Regelung ersetzt werden, deren wirtschaftlicher Erfolg dem der unwirksamen möglichst nahe kommt.
Erfüllungsort für alle gegenseitigen Ansprüche ist Darmstadt, Sitz des LAB³.
Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten ab dem 15. September 2019.